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SteuerNews tagesaktuell ....
Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In
Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus
folgenden Quellen: PV-Info,
SWKOnline,
SWI, ASok,
UFSjournal,
BMF u.v.a.m.
Freitag, 31. Dezember 2010 - Lohnverrechnung 2011: Änderungen in der
Lohnsteuer
•Teilweiser Wegfall der Lohnsteuerbefreiung für Auslandsmontagen;
•geänderte Steuerbefreiung für Zukunftssicherungsmaßnahmen (15 Jahre
Mindestlaufzeit für Lebensversicherungen);
•neue Sachbezüge für Dienstwohnungen;
•neue Sätze für Pendlerpauschale und Kilometergeld;
•begünstigter Werkverkehr auch mit Massenbeförderungsmitteln;
•Nettolohnvermitung bei Schwarzarbeit, Inanspruchnahme des Arbeitnehmers bei
vorsätzlichem Mitwirken an Lohnsteuerverkürzung;
•Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen für Lohnabgaben an das Finanzamt.
Freitag, 31. Dezember 2010 - Neue Mindestlohntarife im Überblick
Die Festsetzung von Mindestlohntarifen erfolgt durch das Bundeseinigungsamt.
Sie enthalten Regelungen betreffend Mindestentgelt und Mindestbeträge für den
Ersatz von Auslagen. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz stehen alle ab 1. 1. 2011 gültigen
Mindestlohntarife zum Download zur Verfügung.
Donnerstag, 30. Dezember 2010 - Zustellrecht: Putzfrau als Ersatzempfängerin
Erhält der Zusteller an einem Freitag die Information, dass die Belegschaft
eines Unternehmens auf Betriebsausflug sei, und ist für Montag regulärer
Betrieb angekündigt, so hat er Grund zur Annahme, dass der Empfänger bzw.
dessen Vertreter sich regelmäßig an der Abgabestelle aufhält und nur vorübergehend
abwesend ist. Damit besteht kein Hindernis für eine Ersatzzustellung i. S. d.
§ 16 Abs. 1 ZustG. Eine Reinigungskraft, die verpflichtet ist, für den Empfänger
auf Dauer und in einem gewissen Rhythmus eine, was den Ort und die Zeit der
Leistung betrifft, vom Empfänger bestimmte Leistung zu erbringen, ist, auch
wenn ein gewisser Spielraum verbleibt, als Arbeitnehmerin des Empfängers und
damit als taugliche Ersatzempfängerin i. S. d. § 16 ZustG zu qualifizieren.
Die Dauer der Arbeiten ist daher grundsätzlich unerheblich (OGH 15. 9. 2010, 2
Ob 188/10g).
Donnerstag, 30. Dezember 2010 - EuGH: Zulassung zur Anwaltsprüfung auch mit
ausländischem Befähigungsnachweis
Ein Österreicher absolvierte nach Abschluss seines Jusstudiums in Österreich
eine ergänzende Ausbildung in Spanien, die weniger als drei Jahre dauerte und
ihm dort das Recht auf Zugang zum reglementierten Beruf des Rechtsanwalts (zur Führung
der Berufsbezeichnung Abogado) vermittelt. Er beantragte die Zulassung zur
anwaltlichen Eignungsprüfung in Österreich, als er in Spanien tatsächlich den
Beruf eines Abogado ausübte. In einer solchen Konstellation kann man sich laut
EuGH, vorbehaltlich des Bestehens einer Eignungsprüfung, auf die
Diplomanerkennungs-RL 89/48/EWG i. d. F. RL 2011/19/EG berufen: Es ist den zuständigen
Behörden des Aufnahmemitgliedstaats (hier: Österreich) verwehrt, einer solchen
Person die Zulassung zur Eignungsprüfung für den Beruf des Rechtsanwalts zu
versagen, wenn der Nachweis fehlt, dass sie die nach den Rechtsvorschriften
dieses Mitgliedstaats geforderte praktische Verwendung absolviert hat (EuGH 22.
12. 2010, Rs. C-118/09, Koller).
Donnerstag, 30. Dezember 2010 - Buchnachweis der UID Voraussetzung für
steuerfreie ig. Lieferung?
Der BFH hat dem EuGH u. a. die Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob
eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann anzunehmen ist, wenn
der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers buchmäßig
nachweist, und ob es eine Rolle spielt, dass es sich bei dem Erwerber um einen
in einem Drittland ansässigen Unternehmer handelt, der in keinem Mitgliedstaat
umsatzsteuerrechtlich registriert ist. Da die 6. MwSt-RL für die Steuerfreiheit
einer innergemeinschaftlichen Lieferung die Aufzeichnung der
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (in Österreich: UID) jedenfalls nicht ausdrücklich
verlangt, fragt der BFH durch, ob die 6. MwSt-RL es den Mitgliedstaaten erlaubt,
eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann anzunehmen, wenn der
Steuerpflichtige die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers buchmäßig
nachweist (BFH 10. 11. 2010, XI R 11/09).
Mittwoch, 29. Dezember 2010 - Veräußerung von Firmenanteilen über eine
Stiftung
Die Beschwerdeführerin hat die Anteile an einer Gesellschaft an eine von ihr
gegründete Stiftung übertragen. Die Stiftung hat dann die Anteile an eine neu
gegründete AG verkauft, an der die Kinder der Stifterin beteiligt waren. Das
Finanzamt wertete diese Durchschleusung durch die Stiftung als Missbrauch bzw.
rechnete die Veräußerung der Stifterin als „wirtschaftlichen Eigentümerin“
zu. Dies hat der VwGH verneint. Auch wenn die Stifterin einen Einfluss auf den
Vorstand der Stiftung hat, so führt dies nicht dazu, dass die Stifterin
wirtschaftliche Eigentümerin der Anteile geblieben ist (VwGH 29. 9. 2010,
2005/13/0079).
Mittwoch, 29. Dezember 2010 - Neues Beitragsgruppenschema online
Auf der Homepage der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse steht seit
Kurzem das ab 1. 1. 2011 gültige Beitragsgruppenschema zum Download zur Verfügung.
Klicken Sie hier.
Mittwoch, 29. Dezember 2010 - Transparenzdatenbankgesetz im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht
In BGBl. I Nr. 109/2010, ausgegeben am 23. 12. 2010, ist das Bundesgesetz über
eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgeset; TDBG) kundgemacht worden.
Das neue Gesetz soll die Bürger über staatliche Leistungen und ihr
durchschnittliches Monatseinkommen informieren. Die erhöhte Transparenz bei den
Transferzahlungen und Förderungen ermögliche es dem Staat, seine Leistungen
systematisch zu erfassen, gerechter aufeinander abzustimmen und Missbrauch
abzustellen.
Mittwoch, 29. Dezember 2010 - UFS und ausländische Portfoliodividenden
Mit der Entscheidung des UFS vom 13. 1. 2005, RV/0279-L/04, wurde der Versuch
unternommen, die Besteuerung der Portfoliodividenden auf eine
unionsrechtskonforme Basis zu stellen. Das Erkenntnis des VwGH vom 17. 4. 2008,
2008/15/0064, konstatierte zwar einen Verstoß gegen Art. 56 EG, löste aber nur
einen Teil der anstehenden Fragen, sodass sich die Befassung des EuGH mit der
Causa als notwendig erwies.1 Die vom UFS aufgeworfenen Problembereiche werden im
Schlussantrag der Generalanwältin Kokott vom 11. 11. 2010 ausführlich
behandelt. Sollte der EuGH im Sinn des Schlussantrags entscheiden, könnten
wesentliche Fragestellungen einer sinnvollen Lösung zugeführt werden. Das
Urteil würde in diesem Fall Gesetzesänderungen im Bereich des KStG nach sich
ziehen. Im Schwerpunktthema der Dezemberausgabe des UFSjournals widmet sich Mag.
Marco Laudacher vom UFS Linz ausführlich diesem Thema.
Dienstag, 28. Dezember 2010 - Gemeinnützigkeit trotz an Künstler
ausbezahlter Gagen?
Es spricht nichts dagegen, das Veranstalten von Konzerten, Lesungen und
Liederabenden, wenn es nicht von einem Gewinnstreben getragen ist, als eine dem
Gemeinwohl auf kulturellem Gebiet nützende Tätigkeit i. S. d .§ 35 Abs. 2 BAO
einzustufen. Daran ändert nichts, dass (zum Teil bereits arrivierte) Künstler,
die in keiner Nahebeziehung zum Veranstalter stehen, für ihre Mitwirkung im
Rahmen der kulturellen Veranstaltung eine Gage erhalten. Der Annahme einer dem
Gemeinwohl auf kulturellem Gebiet nützenden Tätigkeit i. S. d. § 35 Abs. 2
BAO steht es auch nicht entgegen, dass kulturelle Veranstaltungen generell einen
Anziehungspunkt für ein kulturinteressiertes Publikum bilden und dadurch
mittelbar, nämlich als Folge der Anwesenheit des Publikums, regionale
wirtschaftliche bzw. touristische Interessen fördern (VwGH 14. 10. 2010,
2008/15/0191).
Dienstag, 28. Dezember 2010 - Nichtübernahme mangelhafter Meldungen
Um die Qualität der elektronischen Meldungen weiter zu steigern, wurden im
ELDA-Datensatz Prüfkriterien eingefügt, die den Übermittler auf Fehler
aufmerksam machen. Bisher gibt das System ausschließlich Warnungen aus, die
Meldungen werden an den Krankenversicherungsträger weitergeleitet. Ab März
2011 werden bestimmte mangelhafte elektronische Meldungen vom ELDA-System nicht
angenommen und müssen vom Ersteller berichtigt und neu übermittelt werden
(ausgenommen ist die Mindestangaben-Anmeldung). Der Prüfkatalog inklusive der
Nichtübernahmen steht Ihnen auf der ELDA-Homepage zur Verfügung (Quelle: NÖDIS
Nr. 14/Dezember 2010).
Montag, 27. Dezember 2010 - Auskunftspflicht gegenüber dem Betriebsrat
Der Betriebsinhaber hat dem Betriebsrat „über alle Angelegenheiten, welche
die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Interessen der
Arbeitnehmer des Betriebes berühren“, Auskunft zu erteilen. Diese
Auskunftspflicht entsteht aber erst über ein konkretes Verlangen des
Betriebsrats. Der Betriebsrat kann dieses Recht auf Erteilung von Auskunft beim
zuständigen Arbeits- und Sozialgericht mit Klage durchsetzen (OGH 22. 10. 2010,
9 ObA 135/09g).
Montag, 27. Dezember 2010 - Einbeziehung der NoVA in die
USt-Bemessungsgrundlage verstößt gegen Unionsrecht
Der Entstehungstatbestand der NoVA ist in der Weise festzustellen, dass die
objektiven Merkmale dieser Abgabe bestimmt werden. In diesem Zusammenhang ist
festzustellen, dass aus dem Wortlaut von § 1 NoVAG nicht abgeleitet werden
kann, dass Entstehungstatbestand der NoVA die Lieferung eines in § 2 dieses
Gesetzes definierten Kraftfahrzeugs ist. § 1 Z 1 NoVAG nennt zwar als
Entstehungstatbestand der NoVA die Lieferung eines solchen Fahrzeugs, es ist
jedoch festzustellen, dass dieselbe Bestimmung voraussetzt, dass dieses Fahrzeug
noch nicht in Österreich zugelassen ist. Im gleichen Sinne ist der in § 1 Z 3
NoVAG angeführte Entstehungstatbestand der NoVA nicht die Lieferung dieses
Fahrzeugs, sondern seine erstmalige Zulassung. Im Übrigen geht aus § 12 Abs. 1
NoVAG, wonach die NoVA vergütet wird, wenn keine Zulassung erfolgt, hervor,
dass die erstmalige Zulassung von in § 2 NoVAG genannten Fahrzeugen in Österreich
der Entstehungstatbestand dieser Abgabe ist und nicht die Lieferung. Es ist
festzustellen, dass – wie die Kommission geltend macht – das NoVAG einen
unmittelbaren Zusammenhang zwischen der NoVA und der Zulassung herstellt.
Folglich verstößt die Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der
Mehrwertsteuer gegen Art. 78 der Richtlinie 2006/112/EG (EuGH 22. 12. 2010, Rs.
C-433/09, Kommission/Österreich)
Montag, 27. Dezember 2010 - Übergang der Steuerschuld bei der Reinigung von
Bauwerken ab 1. Jänner 2011
Gemäß § 19 Abs. 1a dritter Unterabsatz UStG 1994 i.d.F. des
Budgetbegleitgesetzes 2011zählt auch die Reinigung von Bauwerken zu den
Bauleistungen, sodass es zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger
kommt, wenn eine solche Reinigungsleistung an einen Unternehmer erbracht wird,
der seinerseits mit der Erbringung dieser Bauleistung beauftragt ist oder der üblicherweise
selbst Bauleistungen erbringt. Ab 1. 1. 2011 zählt auch die bloße Reinigung
von Bauwerken zu den Bauleistungen. Erfasst ist nicht nur die Bauendreinigung,
sondern jede Säuberung von Räumlichkeiten oder Flächen, die Teil eines
Bauwerks sind. Zu den Bauleistungen zählt daher z.B. die Reinigung von Gebäuden,
Fassaden, Fenstern, Swimmingpools, Kanälen (Behebung von Verstopfungen, Kanalspülung
usw.), Straßen und Parkplätzen (Schneeräumung, Kehrleistungen, Straßenwaschung
usw.). Mehr dazu in einer Information des BMF vom 22. 12. 2010,
BMF-010219/0321-VI/4/2010.
Montag, 27. Dezember 2010 - Verjährung bei vorläufiger Festsetzung
Vorläufig erlassene Abgabenbescheide bedürfen einer aussagekräftigen Begründung
hinsichtlich des Grundes ihrer vorläufigen Erlassung. Vor allem muss sich aus
der Begründung ableiten lassen, welche zeitlich bedingte Ungewissheit im
Tatsachenbereich die vorläufige Bescheiderlassung auslöste (UFS 10. 11. 2010,
RV/1812-W/09).
Sonntag, 26. Dezember 2010 - Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sind Umsätze für die Luftfahrt
steuerfrei. In § 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 sind diese Umsätze definiert. Es
handelt sich dabei um bestimmte Leistungen an Unternehmer, die im entgeltlichen
Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen
auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen („begünstigte
Luftverkehrsunternehmer“). Das BMF hat mit Erlass vom 22. 12. 2010,
BMF-010219/0324-VI/4/2010, eine aktualisierte Liste (Stand: 1. 1. 2011) dieser
begünstigten Unternehmer veröffentlicht.
Donnerstag, 23. Dezember 2010 - Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen typischer
Scheinunternehmer im Baugewerbe
Für jedermann und erst recht für die Bw. als Branchenkenner sind die
Scheinfirmen am Bau an ihren typischen Merkmalen eindeutig zur erkennen (junge
GmbH ohne Vermögenssubstanz, mit ausländischen Gesellschaftsorganen, die erst
kürzere Zeit in Österreich gemeldet sind und unstabile Wohnverhältnisse im
Inland aufweisen). Wer daher mit einer typischen „Briefkasten-GmbH“ in einen
Leistungsaustausch tritt, hätte wissen müssen, dass die von diesem Unternehmen
in Rechnung gestellte Umsatzsteuer plangemäß nicht abgeführt werden soll. Mit
dem bewussten Herbeiführen oder Inkaufnehmen eines inkriminierten
Leistungsaustausches wird am Umsatzsteuerbetrug mitgewirkt und über den
wirtschaftlichen Vorteil aus dieser Leistungsbeziehung wird indirekt eine
Beuteteilung herbeigeführt. Dem bösgläubigen Leistungsempfänger steht der
Vorsteuerabzug in keinem Fall zu, weil er vorweg die Gewissheit hat, dass bei
diesem Leistungsaustausch das – im UStG leitende – Grundprinzip der Kosten-
bzw. Wettbewerbsneutralität der Umsatzsteuer nicht verwirklicht werden soll (UFS
1. 12. 2010, RV/1633-W/10).
Donnerstag, 23. Dezember 2010 - Deutschland plant Steuervereinfachungen
Das deutsche Finanzministerium hat am 20. 12. 2010 seinen Referentenentwurf
zu einem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zur Begutachtung verschickt. Die
geplanten Neuregelungen zielen darauf, Steuerbürger und Verwaltung von Erklärungs-,
Prüf- und Verwaltungsaufwand zu entlasten. Das Besteuerungsverfahren soll damit
für alle Beteiligten einfacher, transparenter und nachvollziehbarer, steuerbürokratischer
Aufwand soll zurückgeführt werden. Zu den flankierenden Maßnahmen gehören
die Einführung einer elektronischen vorausgefüllten Einkommensteuererklärung
als freiwillig nutzbares Serviceangebot und die schrittweise Einführung der
papierlosen Kommunikation mit den Finanzämtern. Eine Beschlussfassung der
Bundesregierung ist für Februar 2011 vorgesehen. Das parlamentarische Verfahren
schließt sich daran an.
Donnerstag, 23. Dezember 2010 - EStR-Wartungserlass 2010 veröffentlicht
Das BMF hat mit Erlass vom 21.12.2010, BMF-010203/0696-VI/6/2010, die EStR
2000 geändert. Durch diesen Erlass erfolgt in den EStR 2000 neben der laufenden
Wartung die Anpassung an die gesetzlichen Änderungen durch das
Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 ( BGBl. I Nr. 140/2009), das
Abgabenänderungsgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 151/2009), das Abgabenänderungsgesetz
2010 (BGBl. I Nr. 34/2010) , das Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz (BGBl.
I Nr. 58/2010), das Doppelbesteuerungsgesetz. (BGBl. I Nr. 69/2010).
Donnerstag, 23. Dezember 2010 - Kultur und kulturelle Unterschiede
Andere Länder, andere Sitten. Nicht nur die Essgewohnheiten oder der
Lebensstil sind in verschiedenen Kulturen unterschiedlich, auch die
Arbeitsweise, die Kommunikation, die Einstellungen oder die Verhaltensweisen.
Kulturen unterscheiden sich eben voneinander. Wenn man sich über die zentralen
Denk- und Handlungsmuster einer anderen Kultur informiert und auch beginnt, sich
mit der eigenen Kultur auseinanderzusetzen, können Missverständnisse vermieden
und Verständnis generiert werden, was im internationalen Geschäfts- und
Arbeitsleben sicherlich von Vorteil ist. Näheres zu den Grundlagen des
interkulturellen Managements in einem Beitrag von ao. Univ.-Prof. Dr. Iris C.
Fischlmayr in der Dezember-Ausgabe der ASoK.
Mittwoch, 22. Dezember 2010 - Nationalrat beschließt Budgetbegleitgesetz
2011
Das Budgetbegleitgesetz 2011 passierte am 21. 12. 2010 mit den Stimmen der
Koalitionsparteien unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags der
Regierungsfraktionen zum Getränkesteuerausgleich das Plenum des Nationalrats.
Mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage werden insgesamt 144 Gesetze geändert
und 10 neue Gesetze sollten geschaffen werden. Auch zahlreiche abgabenrechtliche
Vorschriften sind von den Änderungen betroffen. Das Budgetbegleitgesetz 2011
sieht die Einführung neuer Steuern und Steuererhöhungen vor, die Mehreinnahmen
von 1,2 Mrd. Euro bringen sollen. Für Offensivmaßnahmen in Bildung, Universitäten,
Forschung und Entwicklung, thermische Sanierung und Gesundheit stehen 400 Mio.
Euro mehr zur Verfügung. Die Abstimmung im Bundesrat ist am 23. 12. 2010
vorgesehen.
Mittwoch, 22. Dezember 2010 - Rückforderung der Lohnkosten als
Ausbildungskosten
Der Arbeitgeber kann unter den in § 2d AVRAG festgelegten Voraussetzungen
nicht nur eine Rückerstattung der Ausbildungskosten, sondern auch des während
der Ausbildung fortgezahlten Entgelts fordern, wenn eine entsprechende
Vereinbarung geschlossen wurde und der Arbeitnehmer während der Ausbildung gänzlich
von seinen üblichen betrieblichen Aufgaben freigestellt war. Nicht entscheidend
ist demnach, ob der Arbeitnehmer zur Ausbildung (im Rechtsprechungsfall der
Besuch einer Berufsschule ohne Begründung eines Lehrverhältnisses)
arbeitsvertraglich verpflichtet war (OGH 22. 9. 2010, 8 ObA 70/09s).
Mittwoch, 22. Dezember 2010 - Auslegungsfragen zum DBA Deutschland
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur
Auslegung von Art. 17 DBA Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, behandelt. Der
Erlass des BMF vom 21. 12. 2010, BMF-010221/3392-IV/4/2010, fasst die im
Ergebnisprotokoll vom 9./12. 7. 2010 abgestimmten Auslegungsfragen zusammen. Des
Weiteren wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen am 13. 8. 2010 Fragen zur
Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Art. 15 DBA Deutschland behandelt.
Diese Konsultationsvereinbarung (veröffentlicht im BMF-Erlass vom 21. 12. 2010,
BMF-010221/3371-IV/4/2010) ersetzt die Verständigungs-/Konsultationsvereinbarungen
zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. 6. 1999, vom 3. 3. 2000 und vom 21./27.
3. 2006.
Mittwoch, 22. Dezember 2010 - Steuerberatungskosten und
Betriebsausgabenpauschale
Soweit Steuerberatungskosten dem Zweck dienen, im Zusammenhang mit dem
Betriebsausgabenpauschale gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988 die Grundlagen für die
Ermittlung der Einkommensteuer festzustellen, werden sie nicht im Interesse des
Betriebes getätigt; sie sind daher als Sonderausgaben abzugsfähig.
Aufwendungen für Steuerberatungsleistungen, die die Umsatzsteuer betreffen,
sind durch das Betriebsausgabenpauschale gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988
abgegolten und daher nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen (UFS 26. 11.
2010, RV/0171-W/07).
Dienstag, 21. Dezember 2010 - Kein wirksamer Verzicht der Mutter auf
Familienbeihilfe
Eine Mutter, die für die Anweisung der Familienbeihilfe das Konto des Vaters
angegeben hat, hat damit nicht für sich auf die Familienbeihilfe verzichtet. Im
Einzelnen stellt der VwGH hierzu zunächst klar, dass der Anspruch nicht davon
abhängt, ob eine andere Person die Familienbeihilfe – allenfalls zu Unrecht
– bezogen hat, sondern allein, ob die Mutter auf diesen ihr zustehenden
Anspruch verzichtet hat. In den dem VwGH vorgelegten Verwaltungsakten war
allerdings das von der Behörde erwähnte Formular „Beih 1“, auf welchem der
Verzicht erklärt worden sein soll, nicht enthalten. Der VwGH ging daher im
Rahmen der ihm diesbezüglich eingeräumten Befugnis von dem in der Beschwerde näher
dargelegten Vorbringen der Mutter aus, dass sie auf ihren Anspruch nicht
verzichtet, sondern lediglich eine Zustimmung zur Überweisung auf ein nicht auf
ihren Namen lautendes Konto erteilt habe (VwGH 24. 6. 2010, 2009/16/0126).
Montag, 20. Dezember 2010 - Erste Erfahrungen und offene Fragen zum IRÄG
2010
Seit 1. 7. 2010 ist eine der umfassendsten Reformen des Insolvenzrechtes in
Kraft (Insolvenzrechts-Änderungsgesetz, IRÄG 2010, BGBl. I Nr. 29/2010 und
Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz, IRÄ-BG BGBl I 2010/58). Sie brachte
weitreichende Änderungen in Richtung Erleichterung bei der Entschuldung und
Fortbestand des Unternehmens in der Insolvenz. Erst unlängst wurde in den
Medien berichtet, dass im Zuge eine der größten Insolvenzen in Österreich
(„A-Tec“) das neue „Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung“ angestrebt
wird. Auf der anderen Seite wurden Maßnahmen zu einer Zurückdrängung der
Anzahl der „Nicht-Eröffnungen von Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung“
getroffen. In einem Beitrag in SWK-Heft 36/2010 geben Dr. Günther Feuchtingers
und Dr. Michael Lesigang einen praxisbezogenen Überblick über einige ausgewählte
Bereiche der neue Rechtslage. Dabei werden erste Erfahrungen dargestellt und
offene Fragen analysiert.
Montag, 20. Dezember 2010 - Berechnung der Bauführungsfrist im DBA-Türkei
Übernimmt ein österreichisches Unternehmen von einem türkischen
Generalunternehmer den Auftrag, Windanlagen zu montieren und wird mit dieser
Montagearbeit am 9.3.2010 begonnen, dann endet die zur Betriebstättenbegründung
führende 6 Monatsfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Türkei mit Ablauf des 8.9.2010. Für
die Fristenberechnung ist ausschließlich die Montagedauer und nicht die Anzahl
der eingesetzten Monteure maßgebend. Eine Fristenberechnung nach
“Mann-Tagen”, die zur Folge hätte, dass nicht auf die Montagedauer des
Projektes, sondern auf die Summe der von den einzelnen Arbeitskräften an der
Montagestelle zugebrachten Arbeitstage abgestellt wird, findet im Abkommen keine
Deckung. Hätte dies doch zur Folge, dass bereits eine 10tägige Montagedauer zu
einer Betriebstätte führte, wenn bei der Montage 20 Arbeitskräfte eingesetzt
sind und damit 200 “Mann-Tage” gezählt werden. Beschränkt sich die Tätigkeit
des österreichischen Unternehmens auf die reine Montagetätigkeit einer
Windanlage, die von den Ingenieuren eines anderen Unternehmens konzipiert und
geplant wurde, dann kann diese Tätigkeit nicht dem Artikel 14 des DBA-Türkei
zugeordnet werden. (EAS 3191 vom 9. 12. 2010)
Montag, 20. Dezember 2010 - KV-Abschluss Universitäten
Die Gewerkschaft Öffentlich Dienst meldet den Abschluss der
Kollektivvertragsverhandlungen für die Universitäten. Die im Kollektivvertrag
verankerten Gehälter werden ab 1. 1. 2011 mit einer Laufzeit bis zum 31. 12.
2011 um monatlich 34,50 Euro staffelwirksam erhöht. Diese Gehaltsvalorisierung
hat eine klare soziale Prägung, zumal die untersten Einkommen um 2,5 % erhöht
werden. Weiters wurde der Bezieherkreis für Rufbereitschaftsentschädigungen
ausgeweitet, eine Journaldienstzulage für teilzeitbeschäftigte Ärzte eingeführt
sowie für die Beschäftigten günstigere Regelungen im Bezug auf die
Abfertigung bei freiwilligem Wechsel in den Kollektivvertrag vereinbart.
Freitag, 17. Dezember 2010 - Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 im BGBl. veröffentlicht
Das Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz und das Bankwesengesetz geändert
werden (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 - FinStrG-Novelle 2010) wurde soeben in
BGBl. I 104/2010 veröffentlicht. Praktisch zeitgleich dazu ist das SWK-Spezial
zur Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 erschienen, das neben einem Kurzüberblick für
den eiligen Leser eine umfassende Erstkommentierung der neuen Regelungen bietet.
Vier ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Finanzstrafrechts, Roman Leitner,
Rainer Brandl, Norbert Schrottmeyer und Gerald Toifl, schildern jeweils kurz die
Ausgangssituation vor der FinStrG-Novelle 2010 und gehen dann auf Zweck und
Interpretation der Neuregelung, den Anwendungsbereich in der Praxis sowie - wenn
bedeutsam - auf Aspekte des Inkrafttretens, der Rückwirkung und des Günstigkeitsvergleichs
ein. Völlig neue Bestimmungen (wie etwa Abgabenbetrug nach § 39 FinStrG)
werden vertiefend erläutert und ausführlich dargestellt.
Freitag, 17. Dezember 2010 - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt
Im BGBl. wurden zuletzt kundgemacht:
1. Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das
Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und
das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2.
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – 2. SVÄG 2010), BGBl. I Nr.
102/2010;
2. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2011 festgesetzt wird, BGBl. II Nr.
360/2010;
3. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
und des Bundesministers für Gesundheit über die Aufwertung und Anpassung
Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-Kranken- und
Unfallversicherunsgesetz für das Kalenderjahr 2011, BGBl. II Nr. 398/2010;
4. Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
und des Bundesministers für Gesundheit über die Aufwertung und Anpassung nach
dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen
Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem
Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2011, BGBl.
II Nr. 403/2010.
Donnerstag, 16. Dezember 2010 - Forderungsbewertung nach UGB, BWG und EStG
Die Bewertung von Forderungen wird in zwei bzw. durch Gesetzesverweise in
drei unterschiedlichen Regelwerken normiert. Zum einen enthalten das UGB und
darauf verweisend das BWG Bestimmungen zu Ansatz und Bewertung von Forderungen.
Das UGB/BWG differenziert dabei mehrfach, einmal zwischen Anlage- und Umlaufvermögen
und einmal zwischen dauerhafter und nicht dauerhafter Wertminderung. Weiters
enthält auch das EStG Bestimmungen zu Ansatz und Bewertung von Forderungen,
wobei das EStG nicht zwischen Forderungen im Anlagevermögen und Forderungen im
Umlaufvermögen differenziert und auch die voraussichtliche Dauer der
Wertminderung nicht von Belang ist. In der Dezember-Ausgabe der GesRZ stellen
Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. und Mag. Matthias Petutschnig in ihrem
Beitrag einerseits die Zusammenhänge zwischen UGB/BWG und EStG bei der
Forderungsbewertung dar und diskutiert daran anschließend die sich aus den überlappenden
Kontrollzuständigkeiten mehrerer Institutionen (Abgabenbehörden und
ordentliche Gerichte) ergebenden Unsicherheiten und Zweifelsfragen.
Donnerstag, 16. Dezember 2010 - Jährliche Inflationsrate im Euroraum unverändert
bei 1,9 %
Wie Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, bekannt gibt, lag
die jährliche Inflationsrate im Euroraum im November 2010 bei 1,9 %, unverändert
verglichen mit Oktober. Ein Jahr zuvor hatte sie 0,5 % betragen. Die monatliche
Inflationsrate betrug 0,1 % im November 2010. Die jährliche Inflationsrate der
EU lag im November 2010 bei 2,3 %, unverändert verglichen mit Oktober. Ein Jahr
zuvor hatte sie 1,0 % betragen. Die monatliche Inflationsrate betrug 0,2 % im
November 2010. Die niedrigsten jährlichen Raten wurden im November 2010 in
Irland (–0,8 %), der Slowakei (1,0 %) und den Niederlanden (1,4 %) gemessen
und die höchsten in Rumänien (7,7 %), Estland (5,0 %) und Griechenland (4,8
%). Im Vergleich zu Oktober 2010 stieg die jährliche Inflationsrate in zehn
Mitgliedstaaten an, blieb in fünf unverändert und ging in zwölf zurück. Die
niedrigsten Durchschnittswerte über zwölf Monate bis einschließlich November
2010 verzeichneten Irland (–1,8 %), Lettland (–1,5 %) und die Slowakei (0,6
%), während die höchsten in Rumänien (5,8 %), Ungarn (4,8 %) und Griechenland
(4,5 %) gemeldet wurden.
Mittwoch, 15. Dezember 2010 - Steuer- und Abgabenquote im Krisenjahr 2009
Die Steuer- und Abgabenquote in Österreich ist auch im Krisenjahr 2009 hoch
geblieben. Dies geht aus aktuellen Zahlen der OECD hervor, die am 15. 12. 2010
präsentiert wurden. Österreich widerstand damit dem internationalen Trend,
denn in 25 von 28 OECD-Staaten sanken die Steuereinnahmen im Vergleich zu 2008.
In Österreich war dies bekanntermaßen zwar bei Steuern auf Einkommen und
Gewinne der Fall, im Gegenzug gab es aber Mehreinnahmen aus Konsumsteuern und
Sozialabgaben. Einmal mehr illustrieren die OECD-Zahlen den vergleichsweise
geringen Anteil der Vermögensteuern in Österreich. 42,8 % des BIP betrug die
Abgabenquote 2009 (vorläufige Zahl) gegenüber 42,7 % im Jahr 2008. 11,9 % des
BIP steuerten Abgaben auf Einkommen und Gewinne bei und damit im Jahr der
Steuerreform weniger als 2008 (13,1 %). Verbrauchsteuern dagegen machten 12 %
des BIP aus (2008: 11,6 %). Den Löwenanteil an der Gesamt-Abgabenquote stellen
weiterhin Sozialabgaben mit 14,9 % (14,3 %) dar. Ein Verhältnis, das laut OECD
nur noch in Frankreich und Tschechien übertroffen wird. Einmal mehr wird
seitens der OECD auch die steuerliche Belastung von Arbeitseinkommen in Österreich
unterstrichen. Rechne man die Kommunalsteuer und Beiträge zum
Familienlastenausgleichsfonds hinzu, habe Österreich nach Frankreich die höchsten
Abgaben auf Arbeitseinkommen, hieß es. Am gegenteiligen Ende der
Vergleichsskala platziert sich Österreich bei den Einkünften aus
Substanzsteuern, worunter die OECD Grund-, Vermögen-, Schenkungs- und
Erbschaftssteuern zusammenfasst. Die Einnahmen aus diesen Titeln machten in Österreich
2009 wie schon im Jahr davor 0,5 % des BIP aus. „Nur Mexiko, Tschechien und
die Slowakei, also Staaten mit einem deutlich geringeren Vermögensbestand als
Österreich, erzielen geringere Einnahmen aus dieser Steuerquelle“,
konstatierte dazu die OECD. - (APA)
Mittwoch, 15. Dezember 2010 - Zahl der Pensionsanträge im Jahr 2010 rückläufig
Die Zahl der Pensionsanträge ist in den ersten drei Quartalen des heurigen
Jahres rückläufig gewesen. Konkret hat es bis zum Oktober um rund 2.000 Anträge
weniger gegeben als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, teilte der
Sozialminister bei den Beratungen im Budgetausschuss des Nationalrats über das
Kapitel Arbeit und Soziales mit. Betroffen davon war auch die
Langzeitversichertenregelung, wo um 3,2 % weniger Pensionszuerkennungen zu
verzeichnen gewesen sind. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter ist nur
geringfügig gestiegen. 2009 gingen Männer demnach mit durchschnittlich 59,1
Jahren und Frauen mit 57,1 Jahren in den Ruhestand. Ein besonderes Problem
stellt hier die Flucht in die Invaliditätspension dar. Der Andrang beim
Nachkauf von Schul- und Studienzeiten ist laut Sozialminister derzeit stark,
allerdings könne man noch nicht sagen, wie viele Personen von dieser Möglichkeit
vor der bevorstehenden Verteuerung der Beiträge Gebrauch machen werden.
Dienstag, 14. Dezember 2010 - Steuerfreie Sachzuwendungen auch ohne
Abhaltung einer Betriebsveranstaltung?
Grundsätzlich sind Betriebsveranstaltungen (z. B. Betriebsausflüge,
kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) bis zu einem Wert von 365 Euro
(Freibetrag) pro Jahr und Arbeitnehmer von der Lohnsteuer befreit (§ 3 Abs. 1 Z
14 EStG). Im Vorfeld von Weihnachtsfeiern stellt sich die Frage, was
Arbeitnehmern zugewendet werden darf und was zu beachten ist, damit der
Gegenwert nicht den Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu unterziehen
ist. Näheres dazu in einem Beitrag von Hannelore Ortner in der Rubrik „Für
die Praxis“ in PV-Info 12/2010.
Dienstag, 14. Dezember 2010 - Gerichtliche Zuständigkeit für
Verbraucherverträge über Dienstleistungen via Internet
Die bloße Nutzung einer Website durch einen Gewerbetreibenden zum Zweck der
Tätigung von Geschäften als solche bedeutet noch nicht, dass der
Gewerbetreibende seine Tätigkeit auf andere Mitgliedstaaten „ausrichtet“,
was zur Anwendung der verbraucherschützenden Zuständigkeitsregeln der
Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen führen
würde. Vielmehr setzt die Anwendung dieser Regeln im Verhältnis zu
Verbrauchern anderer Mitgliedstaaten voraus, dass der Gewerbetreibende seinen
Willen zum Ausdruck gebracht hat, Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern anderer
Mitgliedstaaten herzustellen (EuGH 7. 12. 2010, verb. Rs. C-585/08 und C-144/09,
Peter Pammer/Reederei Karl Schlüter GmbH & Co. KG und Hotel Alpenhof GesmbH/Oliver
Heller).
Dienstag, 14. Dezember 2010 - Anti-Geldwäsche-Bestimmungen sind keine
Schutzgesetze zugunsten Geschädigter
Der Zweck der Sorgfaltspflichten des Bankwesengesetzes (§§ 39 ff. BWG)
liegt in der Heranziehung der Finanzinstitute zur Unterstützung der Aufsichts-
und Strafbehörden bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und der
Terrorismusfinanzierung. Der Schutzzweck dieser Vorschriften ist damit auf die
Verfolgung von Allgemeininteressen, nicht aber auch auf den Schutz der einzelnen
Opfer vor Vermögensnachteilen aus den Vortaten, die einer Geldwäschehandlung
vorangingen, gerichtet. Ihnen komme daher kein spezifischer
Individualschutzzweck zugunsten einzelner Geschädigter im Sinn des § 1311 ABGB
zu. Durch die Einbeziehung der Eigengeldwäscherei (der Geldwäscher hat die
strafbare Vortat selbst begangen) in den Geldwäschebegriff ist es zu keiner
inhaltlichen Ausdehnung der Sorgfaltspflichten der Banken gekommen (OGH 19. 5.
2010, 8 Ob 145/09w; ebenso 22. 7. 2010, 8 Ob 166/09h; 28. 7. 2010, 9 Ob 75/09h).
Dienstag, 14. Dezember 2010 - Liebhaberei und wesentliche Änderung der
Bewirtschaftung
Wenn der Berufungswerber selbst angibt, dass die bisher konkret ausgeübte
Betätigung (etwa wegen eines bestimmten Fremdwährungskredits) nicht geeignet
ist, um in absehbarer Zeit einen Gesamterfolg zu erwirtschaften, und deshalb
nach dem berufungsgegenständlichen Zeitraum eine wesentliche Änderung der
Bewirtschaftungsart (durch Umschuldung des Kredits auf eine andere Fremdwährung)
vornimmt, ist die bis dahin ausgeübte Betätigung als Liebhaberei zu beurteilen
(UFS 24. 9. 2010, RV/2687-W/09).
Montag, 13. Dezember 2010 - VfGH prüft Rückzahlung des Zuschusses zum
Kinderbetreuungsgeld bei getrennt lebenden Eltern
Mit Bescheiden des UFS wurde jeweils dem (geldunterhaltspflichtigen und von
der Kindesmutter getrennt lebenden) Vater des Kindes gemäß § 18 Abs. 1 Z 1
Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) die Rückzahlung von an die Kindesmutter
ausbezahlten Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld vorgeschrieben. Der VfGH hat
Bedenken, dass § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG („Eine Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse
zum Kinderbetreuungsgeld haben zu leisten: 1. Der Elternteil des Kindes, wenn an
den anderen Elternteil ein Zuschuss gemäß § 9 Abs. 1 Z 1 ausbezahlt
wurde.“) verfassungswidrig ist. Eine entsprechende Gesetzesprüfung wurde
eingeleitet. Zwar wurde die Rückzahlungsverpflichtung mittlerweile abgeschafft.
Die in Prüfung gezogene Bestimmung ist jedoch nach wie vor die geltende
Grundlage für Rückforderungen zu früheren Jahren (VfGH 6. 10. 2010, B 1391/09
u. a.).
Montag, 13. Dezember 2010 - Aktuelle Beschäftigungsstatistik
Am Stichtag 30. 11. 2010 betrug die Zahl der bei den österreichischen
Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorgeanstalten gemeldeten und ihnen
gleichgestellten unselbstständig Erwerbstätigen (Beschäftigte) 3.405.449.
Darunter waren 1.815.303 Männer sowie 1.590.146 Frauen. Gegenüber dem Vorjahr
ist die Gesamtzahl der Beschäftigten somit um 54.443 bzw. 1,62 % gestiegen.
Alle Bundesländer weisen eine Zunahme des Beschäftigtenstandes auf. Den
absolut größten Zugang hat Wien mit 12.557 Personen, den relativ größten
Tirol mit 2,83 %. Gegenüber dem Vormonat ist der Beschäftigtenstand allerdings
um 17.372 bzw. 0,51 % gesunken. Bis auf Tirol weisen alle Bundesländer eine
Abnahme des Beschäftigtenstandes auf. Der absolut größte Abgang ist in Niederösterreich
mit 5.304 Personen, der relativ größte im Burgenland mit 2,01 % zu beobachten.
Im Beschäftigtenstand vom 30. 11. 2010 sind 9.546 Präsenzdienst leistende
Personen und 94.696 Karenz- bzw. Kinderbetreuungsgeldbezieher/-innen enthalten.
Freitag, 10. Dezember 2010 - Vor dem Ableben aufgewendete
Graberrichtungskosten
Es gibt im EStG keine generelle Berücksichtigung von Graberrichtungskosten,
die ohne Anlass eines Todesfalles geltend gemacht werden könnten: Wenn sich ein
Steuerpflichtiger bereits zu seinen Lebzeiten eine Grabstätte errichten lässt,
so können derartige Aufwendungen mangels Zwangsläufigkeit im Rahmen der außergewöhnlichen
Belastung nicht berücksichtigt werden. Dasselbe gilt, wenn ein um die Grabstätte
eines nahen Angehörigen (hier: des schwer kranken Schwiegervaters) besorgter
Steuerpflichtiger die Kosten für die Errichtung eines Grabdenkmales vor dem
Ableben des nahen Angehörigen trägt. Dass das Handeln des Steuerpflichtigen
– wie im vorliegenden Fall – menschlich verständlich, wünschens- oder
lobenswert erscheint, reicht nicht hin. Zusammenfassend ist daher festzuhalten,
dass eine Berücksichtigung der streitgegenständlichen Aufwendungen als außergewöhnliche
Belastung mangels Zwangsläufigkeit nicht in Betracht kommt, da die
Graberrichtung vor dem Ableben des nahen Angehörigen (Schwiegervaters) erfolgte
(UFS 28. 10. 2010, RV/3071-W/10).
Donnerstag, 9. Dezember 2010 - Das Verhältnis von Unternehmensbilanz und
Steuerbilanz bei Forderungen
In SWK-Heft 34/35/2010 geht Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M. (Florenz)
der Frage nach, wie das Verhältnis von unternehmensrechtlicher Bilanz und
Steuerbilanz ausgestaltet ist und welche wechselseitigen Abhängigkeiten
bestehen. Die Steuerbilanz folgt der nach den GoB erstellten Unternehmensbilanz.
Eine als richtig erkannte Steuerbilanz indiziert auch eine richtig erstellte
Unternehmensbilanz. Werden in der Steuerbilanz Forderungen als werthaltig
anerkannt, gilt dies auch für die Unternehmensbilanz. Die Indizierung ist noch
stärker, wenn die Steuerbilanz zusätzlich zum Ermittlungsverfahren einer
eigenen Steuerprüfung unterzogen wurde und bei einer Wiederaufnahme des
Verfahrens keine Korrektur der Wertansätze vorgenommen wurde.
Donnerstag, 9. Dezember 2010 - Aufwandersatzverordnung 2011
Die Bundesregierung hat eine neue Verordnung über den Aufwandersatz von
gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen
Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen (Aufwandersatzverordnung), BGBl. II
Nr. 399/2010, erlassen, welche mit 1. 1. 2011 in Kraft tritt und die Verordnung
BGBl. II Nr. 407/2009 ersetzt. Die Höhe der als Aufwandersatz in
Arbeitsrechtssachen zu leistenden Pauschalbeträge beträgt demnach bis zur
ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung oder bis zur abgesonderten
Abhaltung einer ersten Tagsatzung bzw. bis zur Erlassung eines Zahlungsbefehls,
Zahlungsauftrages- oder Versäumungsurteils 235 Euro, für das weitere Verfahren
410 Euro sowie für das Berufungsverfahren und das Verfahren über einen Rekurs
gegen einen Endbeschluss 410 Euro.
Dienstag, 7. Dezember 2010 - EU-Finanzminister einigen sich auf Amtshilfe in
Steuersachen
Die EU-Finanzminister haben sich am 7.12. in Brüssel nach mehreren Anläufen
doch auf die Amtshilferichtlinie in Steuerangelegenheiten einigen können. Der
Kompromissvorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft wurde angenommen. Statt
wie ursprünglich acht wird es künftig nur in fünf Kategorien einen
automatischen Informationsaustausch geben, sofern die Daten verfügbar sind.
Nach einer Übergangsfrist soll es aber ab 2018 den Austausch dann verpflichtend
geben, unabhängig von der heutigen Daten-Verfügbarkeit. Nicht enthalten in den
fünf Kategorien - unselbständige Einkommen, Lebensversicherungen, Pensionen,
Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen sowie Einnahmen aus Vermietung und
Verpachtung - sind die Bankeinlagen. Insofern ist auch kein Konnex mit dem
Bankgeheimnis gegeben. Die Amtshilferichtlinie zum automatischen
Informationsaustausch tritt schrittweise ab 2013 in Kraft. Österreich konnte
sich mit seiner Forderung durchsetzen, dass dann nicht rückwirkend bis 2010
Daten ausgetauscht werden können, sondern erst ab 2011. Im Juli 2017 soll die
EU-Kommission einen Bericht und erforderlichenfalls einen eigenen Vorschlag zum
automatischen Informationsaustausch vorlegen. Der Ministerrat kann nach Prüfung
dieses Vorschlags dann die Bedingungen für die Verfügbarkeit aufheben und für
drei wählbare Kategorien die Verpflichtung einführen. Ursprünglich waren acht
Bereiche im Informationsaustausch vorgesehen, nicht mehr enthalten sind die
Kategorien Dividenden, Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Lizenzen und
Tantiemen. - (APA)
Dienstag, 7. Dezember 2010 - Aktualisierte Liste der
vorsteuerabzugsberechtigten Klein-LKW
Das BMF hat kürzlich die Liste der Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der
Verordnung aus dem Jahr 2002 aktualisiert und um das Fahrzeug Toyota Aygo VAN
(Type Aygo AB1N) erweitert.
Montag, 6. Dezember 2010 - Budgetbegleitgesetz 2011 bringt erhöhtes
Pendlerpauschale
In der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011 ist u. a. eine Erhöhung
des Pendlerpauschales vorgesehen: Das kleine Pendlerpauschale soll ab 1. 1. 2011
bei einer Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km 696 (bisher 630) Euro jährlich, von
40 km bis 60 km 1.356 (bisher 1.242) Euro jährlich, von über 60 km 2.016
(bisher 1.857) Euro jährlich betragen. Das große Pendlerpauschale soll ab 1.
1. 2011 bei einer einfachen Fahrtstrecke von 2 km bis 20 km 372 (bisher 342)
Euro jährlich, von 20 km bis 40 km 1.476 (bisher 1.356) Euro jährlich, von 40
km bis 60 km 2.568 (2.361) Euro jährlich, von über 60 km 3.672 (bisher 3.372)
Euro jährlich betragen. Beim Kilometergeld entfällt in Hinkunft die
Differenzierung nach Hubraum: Es beträgt für Motorfahrräder und Motorräder
generell je Fahrkilometer 0,24 Euro, für Personen- und Kombinationskraftwagen
je Fahrkilometer weiterhin 0,42 Euro. Für jede Person, deren Mitbeförderung in
einem Personen- oder Kombinationskraftwagen dienstlich notwendig ist, gebührt
ein Zuschlag von 0,05 Euro je Fahrkilometer. Die Beschlussfassung im Plenum des
Nationalrats ist bis zum 22. Dezember dieses Jahres vorgesehen; die
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Montag, 6. Dezember 2010 - Betriebseinstellung wegen Erwerbsunfähigkeit
Lag bereits bei Betriebseröffnung, die überdies nur knapp ein Jahr vor der
Betriebsaufgabe erfolgte, eine Erwerbsunfähigkeit in dem Maße vor, dass der
(die) Steuerpflichtige nicht in der Lage war, den Betrieb zu führen, steht eine
Einkommensteuerbefreiung für die anlässlich der Entnahme ins Privatvermögen
aufgedeckten stillen Reserven des Betriebsgebäudes nicht zu (UFS 12. 10. 2010,
RV/0801-W/10). Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Wolfgang Nemec, UFS
Wien, in der Novemberausgabe des UFSjournals.
Montag, 6. Dezember 2010 - Steuertermine im Jänner
Am 15. Jänner 2011 sind folgende Abgaben fällig:
•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat November 2010;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat November 2010;
•Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat November 2010;
•Werbeabgabe für den Monat November 2010;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für
den Monat November 2010;
•Lohnsteuer für den Monat Dezember 2010;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat
Dezember 2010;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Dezember 2010;
•Kommunalsteuer für den Monat Dezember 2010.
Montag, 6. Dezember 2010 - Befristete Möglichkeit zur Überprüfung einer
Pensionserhöhung
Mit einem erst am 27. 1. 2009 bei der PVA eingelangten Antrag machte die Klägerin
geltend, die Pensionsanpassung 2008 sei verfassungs- und
gemeinschaftsrechtswidrig, weil ihre Pension damals unzulässiger Weise nicht um
den Fixbetrag von 21 Euro brutto monatlich, sondern nur um 1,7 % erhöht worden
sei. Der OGH verweist darauf, dass ein Bescheid über die Auswirkungen einer
Pensionsanpassung vom Pensionsbezieher nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres
verlangt werden könne, für das die Anpassung vorgenommen worden sei. Sei das
Recht auf Ausstellung eines derartigen – vor dem Arbeits- und Sozialgericht
bekämpfbaren – Bescheides aber bereits verfristet (hier: Antragstellung zur
Überprüfung der Pensionsanpassung für 2008 erst im Jänner 2009), sei auch
eine inhaltliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Höhe der
Pensionsanpassung für das betreffende Jahr durch das Arbeits- und Sozialgericht
nicht mehr möglich. Im vorliegenden Fall könne daher die Rechtmäßigkeit der
Pensionsanpassung für 2008 auch nicht mehr im Zuge eines rechtzeitig gestellten
Antrags auf Überprüfung der Pensionsanpassung für 2009 überprüft werden (OGH
4. 5. 2010, 10 ObS 42/10i).
Freitag, 3. Dezember 2010 - EuGH zum Vertrieb von Kontaktlinsen über das
Internet
Das in Ungarn bestehende Verbot, Kontaktlinsen über das Internet zu
vertreiben, enthält den Wirtschaftsteilnehmern der anderen EU-Mitgliedstaaten
eine besonders effiziente Modalität für den Vertrieb dieser Waren vor und
behindert so erheblich deren Zugang zum ungarischen Markt. Indem die Regelung
die Aushändigung von Kontaktlinsen Optikergeschäften vorbehält, die die
Dienste eines qualifizierten Optikers anbieten, dient sie zwar der Gewährleistung
des Schutzes der Gesundheit der Verbraucher. Der EuGH weist jedoch darauf hin,
dass diese Dienstleistungen auch von Augenärzten außerhalb von Optikergeschäften
erbracht werden können. Zudem sind diese Leistungen grundsätzlich nur bei der
ersten Lieferung von Kontaktlinsen notwendig. Denn bei späteren Lieferungen genügt
es, dass der Kunde den Verkäufer auf den Kontaktlinsentyp, den er bei der
ersten Lieferung erhalten hat, hinweist und ihm eine etwaige von einem Augenarzt
festgestellte Veränderung seines Sehvermögens mitteilt. Außerdem können zusätzliche
Informationen und Ratschläge, die für eine längere Verwendung von
Kontaktlinsen notwendig sind, dem Kunden durch interaktive Elemente auf der
Website des Anbieters oder durch einen qualifizierten Optiker gegeben werden,
den der Anbieter zur Erteilung dieser Auskünfte aus der Ferne benennt. Folglich
steht das Verbot des Verkaufs von Kontaktlinsen über das Internet nicht in
angemessenem Verhältnis zum Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und
ist somit als Verstoß gegen die Vorschriften im Bereich des freien
Warenverkehrs anzusehen (EuGH 2. 12. 2010, Rs. C-108/09, Ker-Optika).
Freitag, 3. Dezember 2010 - OGH ändert Rechtsprechung zu Entgeltfortzahlung
bei Kündigung im Krankenstand
Bisher hat der OGH für den Fall, dass ein Arbeiter während des
Krankenstands gekündigt wird und ein neues Arbeitsjahr zwar erst nach Ablauf
der Kündigungsfrist, aber noch während des fortdauernden Krankenstands
beginnt, die Ansicht vertreten, dass ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch
entsteht. Diese Entscheidung begegnete Kritik in der Lehre, die den OGH nun
veranlasst hat, von dieser Judikatur abzugehen: § 5 EFZG geht grundsätzlich
davon aus, dass ein Krankenstand der Auflösung des Arbeitsverhältnisses während
der Dauer der Arbeitsverhinderung nicht entgegensteht. Dem kranken Arbeitnehmer
soll aber der volle Anspruch auf Ausschöpfung des nicht verbrauchten
Kontingents an Entgeltfortzahlung aus dem laufenden Arbeitsjahr auch dann
gewahrt bleiben, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der
Arbeitsverhinderung erfolgt. Endet jedoch das Arbeitsverhältnis vor Beginn des
neuen Arbeitsjahrs und kann daher kein neues Arbeitsjahr zu laufen beginnen,
gibt § 5 EFZG trotz fortdauernden Krankenstands keine geeignete Grundlage ab,
einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 2 Abs. 1 EFZG entstehen zu
lassen (OGH 22. 10. 2010, 9 ObA 36/10z).
Donnerstag, 2. Dezember 2010 - Konkurrierende Zuständigkeiten bei der
Kommunalsteuerprüfung/-nachschau verstoßen gegen das Recht auf den
gesetzlichen Richter
§ 14 Abs. 1 KommStG weist die Zuständigkeit zur Kommunalsteuerprüfung dem
für die Lohnsteuerprüfung zuständigen Finanzamt oder dem für die
Sozialversicherung zuständigen Krankenversicherungsträger zu. Zudem räumt die
Bestimmung den Gemeinden das Recht auf Durchführung einer Nachschau in den
Grenzen des § 148 Abs. 3 BAO (Verbot einer Wiederholungsprüfung) ein. Die
Gemeinden nehmen ihre Befugnis zur Nachschau in Kommunalsteuerangelegenheiten
jedoch nicht ausschließlich selbst wahr. In letzter Zeit wurden vermehrt Fälle
bekannt, in denen die Gemeinden die Durchführung der Nachschau privaten
Steuerberatungsgesellschaften übertragen haben. Gegen diese Vorgehensweise
spricht § 144 Abs. 2 BAO. Nur Organe der zuständigen Behörde dürfen Prüfungshandlungen
setzen. Als Reaktion auf diese Bedenken scheinen einige Gemeinden befristete
„Sonder-Dienstverträge“ i. S. d. § 79 L-VBG 2001 mit den Mitarbeitern der
prüfenden Steuerberatungsgesellschaften anzustreben. Auch dieser Vorgehensweise
ist skeptisch gegenüberzutreten. Kritisch zu hinterfragen ist das Vorhandensein
der nach § 76 Abs. 1 BAO geforderten Unbefangenheit. Die disziplinarrechtliche
Zulässigkeit einer solchen Gestaltung ist gem. § 120 Z 10 WTBG ebenfalls
zweifelhaft. Zudem schließt § 1 Abs. 2 L-VBG die Anwendung des Gesetzes auf
kurzfristige Dienstverträge aus. Eine ausführliche Klärung dieser Punkte kann
jedoch unterbleiben, soweit § 14 Abs. 1 KommStG die Prüfungs- und
Nachschaukompetenzen nicht verfassungskonform zuweist. Mehr dazu in einem
Beitrag von Dr. Verena Hörtnagl-Seidner in SWK-Heft 34/35/2010.
Donnerstag, 2. Dezember 2010 - Neuer Mehrwertsteuersatz in der Slowakei ab
1.1. 2011
In der Slowakei gilt ab 1. Jänner 2011 eine Mehrwertsteuer von 20 Prozent.
Das Parlament in Bratislava hat am 30. 11. 2010 ein entsprechendes Gesetz
verabschiedet. Damit wird die Mehrwertsteuer von bisher 19 Prozent um einen
Prozentpunkt erhöht. Finanzminister Ivan Miklos präsentierte die Anhebung als
vorübergehende Maßnahme. Die Mehrwertsteuer soll automatisch wieder auf 19
Prozent sinken, wenn das Budgetdefizit wieder unter drei Prozent sinkt. Für
heuer wird ein Defizit von 7,84 Prozent des Bruttoinlandsproduktes BIP erwartet.
Die Mehrwertsteuer-Erhöhung soll der slowakischen Staatskasse im kommenden Jahr
185,5 Millionen Euro bringen, im Jahr 2012 sollen es 196,3 Mio. Euro werden, im
Jahr 2013 209,3 Mio. Euro. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sechs Prozent
für "Nahrungsmittel ab Hof" wurde abgeschafft; der ermäßigte Satz für
Medikamente und Bücher von zehn Prozent wurde beibehalten. - (APA)
Mittwoch, 1. Dezember 2010 - EuGH: Dienstbezügeanpassung der EU-Beamten
2009 nichtig
Der EuGH hat in einem viel beachteten Urteil die Vorschriften der Verordnung
des Rates betreffend die Anpassung der Dienstbezüge der Beamten der Europäischen
Union ab Juli 2009 für nichtig erklärt. Im November 2009 hatte die Kommission
eine Erhöhung der Dienstbezüge um 3,7 % vorgeschlagen, der Rat hatte diese in
der Folge jedoch nur um 1,85 % angepasst, „um der Wirtschafts- und Finanzkrise
Rechnung zu tragen.“ Indem der Rat in der Verordnung eine von dem Vorschlag
der Kommission abweichende Anpassung der Dienstbezüge vorgenommen hat, ohne auf
das spezifische Verfahren zurückzugreifen, das im Beamtenstatut für den Fall
einer erheblichen, abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage
vorgesehen ist, hat er nach Ansicht der Luxemburger Richter die Zuständigkeiten,
die ihm durch das Beamtenstatut verliehen sind, überschritten. Die Artikel der
Verordnung, welche die neuen Beträge der Dienstbezüge festlegen, werden
deshalb für nichtig erklärt. Allerdings werden die Wirkungen dieser Artikel
aufrechterhalten, bis der Rat eine neue Verordnung erlassen hat, um die
Kontinuität der Regelung für die Dienstbezüge zu wahren (EuGH 24. 11. 2010,
Rs. C-40/10, Kommission/Rat).
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