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Zum Kennenlernen...

Lohnverrechnung - Beratung ist wichtig

In der Lohnverrechnung sind umfassende und ständig aktualisierte Fachkenntnisse von besonderer Bedeutung. Laufende wechselnde Bestimmungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht erfordern laufende Weiterbildung und Auseinandersetzung mit gesetzlichen Veränderungen - umso mehr, als Fehler hier im wahrsten Sinn des Wortes teuer zu stehen kommen können. Auch die korrekte Einhaltung kollektivvertraglicher Bestimmungen wird von Jahr zu Jahr komplizierter und erfordert tiefgehende Beschäftigung mit dieser Thematik.

Sicherheit in der Lohnverrechnung

Die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater garantiert Ihnen die hundertprozentig korrekte Abwicklung Ihrer Lohnverrechnung. Darüber hinaus unterstützt er Sie kompetent bei arbeitsrechtlichen Entscheidungen, berät Sie bei der kosteneffizienten Rekrutierung von Personal und erarbeitet Kennzahlen, die Ihnen ermöglichen, den Personalaufwand Ihres Unternehmens abzuschätzen und zu steuern.

Lohnverrechnung - Unser Service

In Stichworten:

  • Jede Beratung und alle Auskünfte in Lohnverrechnungs-Angelegenheiten
  • An- und Abmeldungen von Dienstnehmern
  • Führung der Lohnkonten
  • Beratung im Arbeitsrecht
  • Verfassung von Dienstverträgen
  • Verfassung von Dienstzetteln
  • Berechnung der Brutto- und Nettolohn- und Gehaltsansprüche von Dienstnehmern
  • Ausdruck der monatlichen Lohn- und Gehaltszettel samt allen Leistungen
  • Verfassung der monatlichen Beitragsnachweisungen
  • Übermittlung der Jahreslohnzettel an die Finanzbehörde
  • Übermittlung der Jahreslohnsummen an die Gebietskrankenkassen
  • Abgabe der Jahreskommunalsteuererklärung
  • Berechnung der monatlichen Lohnabgaben
  • Durchführung der Lohn- und Gehaltsüberweisungen
  • Durchführung der Lohn- und Gehaltsabgabenüberweisungen
  • Berechnung von Bruttobezügen auf Basis von Nettolohnvereinbarungen
  • Optimierung von Lohn- und Gehaltsvereinbarungen
  • Optimierungs-Checks Ihrer Lohn- und Gehaltsvereinbarungen
  • Ausfertigung von Arbeits- und Entgeltsbescheinigungen
  • Berechnung von Lohnpfändungsbeträgen
  • Teilnahme und Vertretung bei abgaben- und beitragsbehördlichen Prüfungen
  • Abgabe von Lohnsteueranmeldungen und was sonst noch mit Lohnverrechnung in Zusammenhang steht …

Ihre Fragen zu Ihrer Lohnverrechnung beantworten gerne unsere Mitarbeiter:

Brigitte Gall

Mag. Werner Kanyak



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Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis 13h

KRW Taus SteuerberatungsgesmbH, Steuerberater, FN 326994z, 
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Fon: (+43/1) 2699930-0, Fax: (+43/1) 2699930-20
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